Die Erprobungsklausel erlaubt es den Universitäten in ihrer Grundordnung von Teilen des #BerlHG abzuweichen. Die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen wurde mittlerweile eingestellt und die Erprobungsklausel auf unbestimmte Zeit verlängert. #unserBerlHG nur ohne Erprobungsklausel