4 Jahre her von Twitter Web App
BAföG-Berater_innen-RefRat-HU
2020-09-19 11:17:07
Eine Schwangerschaft muss nicht zu einem Kind geführt haben, um einen Verlängerungsanspruch nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG zu begründen. Das heißt, es kommt nicht darauf an, ob sie abgebrochen wird. #nofundis #b1909 https://video.twimg.com/tweet_video/EiRh_DbWsAcjx61.mp4
mrd_ill_be_back mag das.
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