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Eine Änderung des BAföGs wäre sehr einfach gewesen:

§67a BAföG

(1) In bundesweiten Notlagen wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn die Voraussetzungen der §§ 2-5 vorliegen.

(2) Über den Eintritt einer Notlage entscheidet das BMBF.

https://twitter.com/bafoegberatung/status/1310864052680261632

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