4 Jahre her von Twitter Web App
BAföG-Berater_innen-RefRat-HU
2020-09-29 09:57:16
Eine Änderung des BAföGs wäre sehr einfach gewesen:§67a BAföG(1) In bundesweiten Notlagen wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn die Voraussetzungen der §§ 2-5 vorliegen.(2) Über den Eintritt einer Notlage entscheidet das BMBF. https://twitter.com/bafoegberatung/status/1310864052680261632
mrd_ill_be_back mag das.
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